EuGH: Besitzer von Diesel-KFZ steht für Betrug mit Abgaswerten Ersatzbetrag zu

Der „Diesel-Skandal“ bei den deutschen Autoherstellern ist der größte Fall von Wirtschaftskriminalität seit dem Zweiten Weltkrieg. Millionen von Auto-Besitzern wurden nicht nur über die technischen Spezifikationen der Fahrzeuge getäuscht – vielmehr kommt es infolge der danach durchgeführten Software-Updates an den KFZ zu Schäden und Nutzungseinschränkungen. Besitzer von Diesel-KFZ steht daher – auch wenn sie den Wagen bereits abgegeben haben – für diese Täuschung in Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs Schadenersatz zu. Das bestätigte am 14.7.2022 auch der EuGH.

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UNABHÄNGIG + TRANSPARENT + SIMPEL + GEMEINNÜTZIGE AUSRICHTUNG

Höhe des Ersatz-Betrags bei KFZ-Rückgabe

Beispiel-Rechnungen: VW Golf, Mercedes A-Klasse, Skoda Fabia, Audi A3 uä.: Preis: 25.000 € | Kilometerstand bei Kauf: 25.000 km | Kilometerstand heute: 100.000 km | Möglicher Ersatzbetrag: 16.667 EUR

Beispiel Audi A6 3.0TDI, Mercedes E-Klasse 350D, Porsche Cayenne uä.: Kaufpreis: 75.000 EUR | Kilometerstand bei Kauf: 25.000 km | Kilometerstand: 100.000 km | Möglicher Ersatzbetrag: 54.545 EUR.

Bei bloßem Geld-Ersatz (= Sie behalten den Wagen) ist der Ersatz-Betrag im Regelfall geringer.

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IHRE Ansprüche als Betroffene/r des „Diesel-Skandals“

+ Warum wurden Sie geschädigt?

Im Zeitpunkt des KFZ-Erwerbs hat man Sie nicht nur über verschiedene technische Eigenschaften des Wagens getäuscht: Nachdem der Skandal 2015 aufgeflogen war, versuchten die Autohersteller mit behördlich aufgetragenen Software-Updates die Misere in den Griff zu bekommen. Vielfach führten diese Updates aber zu Schäden (zB. AGR-Ventile) oder Beeinträchtigungen am Auto (zB.: weniger Leistung, mehr Verbrauch). Da Sie im Zeitpunkt des Erwerbs getäuscht wurden, steht Ihnen ein Ersatzbetrag zu: Hätten Sie von den Manipulationen gewusst, hätten Sie das Auto nur mit erheblichem Rabatt erstanden – wenn überhaupt. Das Recht auf adäquate Entschädigung bestätigte der EuGH in seiner „Diesel-Entscheidung“ am 14.7.2022.

+ Wer hat Anspruch auf Geldersatz?

Jeder KFZ-Halter bzw. Halterin, der/die va. bei deutschen Herstellern ein Diesel-Auto erworben hat (Leasing, Kauf). Der Anspruch besteht auch, wenn das KFZ abgegeben wurde.

+ Wie kann ich an der Aktion teilnehmen?

Projektpartner ist der deutsche Prozess-Finanzierer Profin. Dieser übernimmt abhängig vom Ergebnis der Anspruchs-Prüfung alle Verfahrenskosten und behält nur im Erfolgsfall eine Prämie (siehe FAQ) ein. Das bedeutet: Prozessführung ohne Risiko. Weiters können Betroffene via Rechtsschutzversicherung teilnehmen oder auch selbst als reguläre Mandanten auf eigenes Betreiben Klagen anstrengen.

+ Wie funktioniert die Teilnahme genau?

Klicken Sie einfach auf den Link „Anmeldung“ und geben einfach Ihre Kontaktdaten und Angaben zum Fahrzeug bei der Erst-Registrierung ein. Bitte laden sie dabei eine Kopie (leserliches Foto, Scan) des Kaufvertrages und des Zulassungsscheins hoch. Anschließend erfolgt eine Vor-Bewertung des Falls durch die Anwaltskanzleien. Sie bekommen nach kurzer Zeit Rückmeldung, ob für Sie eine Klage durchgesetzt werden kann.

+ Wie unterschiedet sich diese Aktion von gewerblichen Portalen?

Der gemeinnützige Verein COBIN claims hat seit seiner Gründung 2017 bereits rund 10 000 Österreicherinnen und Österreichern einen Zugang zum Recht in Massenschadenfällen (VW, Wienwert, Wirecard etc.) geebnet. Der Verein nimmt – frei nach seinem Vereinszweck – bei der Rechtsdurchsetzung für eine breite Geschädigten-Gruppe deren Interessen wahr – ua., indem man auch die Tätigkeit von Anwaltskanzleien oder Prozess-Finanzierern beobachtet und ggf. zum Wohle der Geschädigten interveniert. Aufgrund dieser dem allgemeinen Interesse der Geschädigten dienenden Ausrichtung der Aktion gibt es keine Gewinnbeteiligungen der mitarbeitenden Anwaltskanzleien oder des Vereins bei erfolgreich geführten Verfahren. Einzig bei der Prozessfinanzierung erhält der Finanzierer eine (marktübliche), erfolgsabhängige Vergütung dafür, dass er vorab alle Verfahrenskosten (Anwälte, Gerichtsgebühren) ausgelegt hat.

+ Wer kann nicht teilnehmen?

KFZ-Halterinnen und -Halter, die bereits individuell durch Anwälte oder via Sammelklage-Aktionen (zB. VKI, „diesel-klage.at“, Gruppenklagen in- und ausländischer Anwaltskanzleien/Internet-Portale) Ansprüche geltend machen oder bereits einmal erfolglos die Auto-Hersteller geklagt haben (und diesbezüglich ein Gerichtsurteil vorliegt). Weiters ist aus wirtschaftlichen Überlegungen eine Teilnahme für Betroffene bei KFZ nicht mehr sinnvoll, die eine Laufleistung von mehr als 300 000 KM aufweisen.

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FAIR.
TRANSPARENT.
KOSTENEFFIZIENT.

Bei „dieselrecht.at“ handelt es sich um kein gewerbliches Portal, sondern um ein Projekt der Rechtsanwalts-Kanzleien „Gansel Rechtsanwälte“ (D), „Amann Partners“ (A/CH) sowie dem gemeinnützigen Verein COBIN claims. Ziel ist ein geordneter, effektiver und transparenter Zugang zum Recht für jene Betroffene des „Diesel-Skandals“, die bisher noch nichts zur Verfolgung ihrer Rechte unternommen haben. Anwälte oder Verein erhalten keine Gewinnbeteiligungen bei erfolgreichen Klagen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Aktion!

Holen Sie sich daher vom Konzern zurück, was Ihnen zusteht – eine Schadenersatzzahlung in Geld oder setzen Sie eine Rückabwicklung des Kaufs durch!

So kommen Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Entschädigung

(1) Melden Sie sich an, geben Sie Ihren KFZ-Daten an und laden Sie bitte Kaufvertrag und Zulassungsschein hoch. Bitte entscheiden Sie sich, ob Sie Ihren Wagen zurückgeben möchten (höherer Ersatz) oder ob Sie den Wagen behalten möchten (geringerer Schadenersatz).

(2) Das Team der Anwaltskanzleien prüft danach Ihren Fall und gibt Rückmeldung bezüglich einer Klage in Deutschland.

(3) Sie haben parallel die Wahl, für Ihren Fall eine Prozesskosten-Finanzierung zu beantragen oder Ihre Klage auf Basis Ihrer Rechtsschutzversicherung oder eines vergünstigen „Selbstzahler-Modells“ einzubringen.

(4) Je nach Verfahrensfortgang erhalten Sie nach einigen Monaten den Ersatz-Betrag ausbezahlt. Falls die Rückgabe des Wagens angestrebt wurde, erhalten Sie weiters eine Nachricht, wer den Wagen abholt bzw. wo Sie den Wagen in Österreich zurückgeben können.

In Zusammenarbeit mit:

DIE PLATTFORM DIESELRECHT.AT

WIR STEHEN FÜR VOLLE TRANSPARENZ!

Dr. Alexander Amann

Anwaltlicher Leiter des Projekts/COO
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Dr. iur. Timo Gansel

Kanzlei Gansel
Inhaber, Rechtsanwalt
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Ass.in iur. Kaja Keller

Kanzlei Gansel
Rechtsanwältin
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Ass. iur. Philipp Caba

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Ass. iur. Vincent Brieske

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Mag. Oliver Jaindl

Obmann des Vereins COBIN claims – gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz

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